Teilnahmebedingungen
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung oder schriftlich mittels Anmeldeformular möglich. Telefonische Meldungen oder Meldungen per E-Mail werden nicht angenommen. Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.
Für evtl. auftretende Fragen stehen Ihnen die ehrenamtlichen Mitglieder des Bereichs Ausbildung gerne per E-Mail unter ausbildung@prerow.dlrg.de zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in erster Linie an den in der Ausschreibung genannten Ansprechpartner.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis
Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen für diesen erfüllt. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang mitzubringen und vorab per E-Mail einzureichen.
Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Nachweise zu den Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Näheres regelt die Ausschreibung.
Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.
Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Stornierung des Lehrgangsplatzes gleich. Eine Erstattung der Teilnehmergebühren erfolgt nicht. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.
Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können.
Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.
Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese ist zu Lehrgangsbeginn im Original mitzubringen.
Teilnehmerbeitrag
Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung den Teilnehmerbeitrag auf das Girokonto der DLRG OG Prerow e.V.
Kontoinhaber: DLRG Ortsgruppe Prerow e.V.
Kreditinstitut: Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE84 1505 0500 0102 0384 90
BIC: NOLADE21GRW
Mit der Überweisung ist die Rechnungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!
Andere Zahlungsarten können wir aus Organisatorischen Gründen nicht entgegennehmen.
Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.
Fragen zur Rechnung beantwortet Ihnen der Fachbereich Finanzen unter finanzen@prerow.dlrg.de
Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Die eingegangene Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Mail mit weiteren organisatorischen Hinweisen kurz vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Bei der Vergabe der Plätze werden Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Prerow e.V. bevorzugt berücksichtigt.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer
Tritt der Teilnehmer durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR berechnet, bei Rücktritt bis 10 Tage vor dem Lehrgangsbeginn.
Bei einem Rücktritt ab 10 Tagen vor Lehrgangsbeginn oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe des vollen Teilnehmerbeitrages berechnet. Gleiches gilt für den Abbruch der Aus-/ Fort- oder Weiterbildung.
Für die Berechnung der Ausfallgebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung unter ausbildung@prerow.dlrg.de und info@prerow.dlrg.de
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
Lehrgangsänderungen
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
Organisatorische Hinweise
Fahrtkostenzuschüsse werden nicht gezahlt.
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024